Konsumkredite wie für Waschmaschine, Handy, Urlaub, Klarna Ratenzahlung etc. müssen immer vollständig abbezahlt sein, bevor man bei einer Bank ein Darlehen für eine Immobilie beantragen möchte. Wenn uns das beim ersten Kundengespräch auffällt, weisen wir den Kunden sofort darauf hin, dass der Prozess erst weitergeführt werden kann, wenn alle Konsumdarlehen erledigt sind. Sollte der Kunde zu viele Konsumkredite offen haben, kommt er für eine Kapitalanlage mit unseren Immobilien leider nicht in Frage.
Bestehen negative Einträge wegen unbezahlten Rechnungen aus der Vergangenheit, Steuerschulden, Insolvenz etc. ist der Kunde für die Bank leider nicht finanzierbar.
Autokredite oder Leasingverträge für Autos müssen unbedingt in der Selbstauskunft aufgelistet werden. Hier benötigen wir dann immer den Darlehensvertrag vom jeweiligen Fahrzeug, welcher mit der finanzierenden Bank abgeschlossen wurde. Hier ist es wichtig zu wissen, wie hoch die Restschuld vom Auto, und wie hoch die monatliche Rate noch ist. Beim Leasingfahrzeug benötigen wir die Höhe der monatlichen Leasingrate und den Leasingvertrag. Achtung: Autokredite erschweren den Kauf einer Immobilie deutlich. Ein Leasingfahrzeug ist für den Kunden besser, da dann in der Schufa nicht das gesamte Darlehen als Restschuld aufgelistet ist, sondern nur die monatliche Leasingrate x Laufzeit vom Vertrag.
Immobiliendarlehen dürfen in der Schufa stehen und müssen ebenso in der Selbstauskunft aufgelistet werden. Hier ist es wichtig zu wissen, ob es sich um ein Eigenheim oder um eine Kapitalanlage handelt, wie hoch das Darlehen bzw. die monatliche Rate und der Zins sind und wann die Zinsbindung endet. Hier benötigt die Bank vom Kunden den Darlehensvertrag der jeweiligen Immobilie und einen aktuellen Kontoauszug, welcher die Höhe der Restschuld vom Darlehen veranschaulicht. Wenn die Immobilie eine Kapitalanlage ist, benötigen wir noch den aktuellen Mietvertrag und einen Kontoauszug als Nachweis der Mieteinnahmen.